1. Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für das gesamte Betriebsgelände des ZAK (Zweckverband Abfallbehandlung
Kahlenberg) und sind von allen Besuchern, Fremdfirmen und Benutzern der Entsorgungseinrichtungen zu
beachten.
2. Zutritt
Das Betreten des Betriebsgeländes des ZAK geschieht
grundsätzlich auf eigene Gefahr. Anlagen, Gebäude und separat eingezäunte bzw. durch Schranken
gesperrte Bereiche dürfen nur von Personen betreten werden, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet
haben.
3. Gefahrenhinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass es im gesamten Betriebsgelände des ZAK zu Gefährdungen durch
Deponiegas, Biogas, Prozesswasser, Sickerwasser und Abfallstoffe (einschließlich Biostoffe) kommen
kann. Daher ist auf dem Betriebsgelände des ZAK das Rauchen, Essen und Trinken verboten. Die
vorgesehenen Aufenthalts- und Pausenräume sind hierfür von Fremdfirmen zu nutzen. Hinweis- und Verbotsschilder sind zu beachten. In den
einzelnen Bereichen hängen Betriebsanweisungen aus, die vor Arbeitsbeginn von
Fremdfirmen zur Kenntnis genommen werden müssen. Vor dem Betreten von Bereichen und der
Durchführung von Arbeiten durch Fremdfirmen hat eine Abstimmung mit dem entsprechenden
Ansprechpartner über möglicherweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (Regeln für Fremdfirmen, Bestellung Aufsichtsperson,
Arbeitsgenehmigung, Erlaubnisschein für Heißarbeiten, o.ä.) zu erfolgen. Den Anweisungen des ZAK-
Personals ist Folge zu leisten.
4.Straßenverkehr
Im gesamten Betriebsgelände des ZAK gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und
Straßenverkehrszulassungsordnung. Tore und Durchgänge sind freizuhalten. Zufahrten und Eingänge zu
den Gebäuden dürfen nicht durch Fahrzeuge oder Gegenstände versperrt werden.
5. Allgemeines
Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Gelände sowie im Inneren von Gebäuden nicht
zulässig. Ausnahmen von diesen Bestimmungen kann nur der ZAK erlassen.